Leserbriefe

Abgeordnete sind dem Gewissen verpflichtet

Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Leserbrief „Wenig Kretschmänner und zu viele Hermanns“ vom 17. April. Zunächst gilt auch für Herrn Hiemer der Rat, dass jeder vor seiner eigenen Tür kehren sollte, wir von Bündnis 90/Die Grünen jedenfalls finden, wie auch eine Mehrheit der Bevölkerung, dass sowohl der Ministerpräsident wie auch der Verkehrsminister wirklich gute Arbeit zum Wohle unseres Landes machen.

Nun aber zum wehleidigen Unterton wegen der Nichtwahl der AfD-Kandidaten in das Amt des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestags. Hier wird niemand diskriminiert! Ein Blick in das Grundgesetz, der Verfassung unseres Heimatlandes, entkräftet den Vorwurf! In Artikel 38 ist zu lesen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden und sie Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.

Das macht doch ganz offensichtlich, dass die Mehrheit der Abgeordneten es nicht mit ihrem Gewissen in Einklang bringen kann, dass sie eine rechtsradikale Kandidatin, einen rechtsradikalen Kandidaten zum Stellvertreter eines solch hohen Staatsamtes machen will! Ich denke, solange das so ist, gibt es keinen Grund zu klagen, sondern ist in unserem Land alles in guter Ordnung!

Was für den Bund gilt, gilt natürlich auch für Baden-Württemberg und so hat sich der Landtag zu Beginn der Legislatur mit großer Mehrheit eine Geschäftsordnung gegeben, die eben nur eine Stellvertretung für die Präsidentin vorsieht. Das ist Demokratie!

Vielleicht gelingt es ja der Partei, die sich als Alternative für unser Land bezeichnet, einen Kandidaten unter ihren 91 Abgeordneten zu finden, bei dem sich die Mehrheit der Abgeordneten wenigstens guten Gewissens enthalten kann und so eine Wahl im dritten Wahlgang ermöglicht.

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