Nürtingen

Wo in Nürtingen und Region Elektro-Schrott abgegeben werden kann

Durch eine Gesetzesänderung soll die Rückgabe von Elektro-Altgeräten einfacher werden. Was sich ändert und warum Supermärkte nun mitmachen müssen.

Auf den Entsorgungsstationen können weiterhin alte Geräte abgegeben werden. Foto: NZ-Archiv

NÜRTINGEN. Von Freitag, 1. Juli, an sind auch Lebensmittelgeschäfte und Discounter zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Bislang galt, dass nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektrogeräte Altgeräte kostenfrei zurücknehmen müssen.

Was für Online-Händler gilt

Für Online-Händler gelten die gleichen Bestimmungen. Sie sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn Lager- und Versandflächen größer als 400 Quadratmeter, beziehungsweise 800 Quadratmeter, sind. Durch die neuen Bestimmungen fallen nun mehr Online-Händler unter diese Vorgaben.

Das gilt für Geräte unter 25 Zentimeter

Bei der Rücknahme kommt es jedoch auf die Größe an. Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer kostenlos zurückgenommen werden. Kantenlänge bedeutet in diesem Fall: Jede Seite des Geräts darf nicht größer als 25 Zentimeter sein. Darunter fallen zum Beispiel Toaster, Wasserkocher oder Smartphones.

Die Geschäfte können dafür Sammeltonnen aufstellen. Die Rücknahme ist unabhängig davon, ob das Gerät in dem bestimmten Laden gekauft wurde. Sie ist allerdings auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt.

Das gilt für Geräte über 25 Zentimeter

Bei größeren Geräten gilt das Prinzip alt gegen neu. Kauft man einen Fernseher in einem Geschäft, muss dort der alte Fernseher kostenfrei zurückgenommen werden. Das gilt auch bei der Lieferung nach Hause.

Kommunen sammeln weiterhin Elektroschrott

Die Kommunen müssen nach wie vor Sammelstellen für Elektro-Altgeräte einrichten. Im Raum Nürtingen sind dies der Recyclinghof Großbettlingen und die Entsorgungsstation Blumentobel im Tiefenbachtal. Für die Abholung zu Hause, etwa mit dem Sperrmüll, kann die Kommune jedoch Gebühren verlangen.

Warum des Gesetz novelliert wurde

Grund für die neuen Regelungen ist das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Die Rücknahme von Altgeräten soll so deutlich einfacher werden. In Deutschland ist das offenbar nötig: Laut der Verbraucherzentrale liegen hierzulande etwa 200 Millionen alte Smartphones ungenutzt in Schubladen.

Auch bei Großgeräten ist die Lage nicht viel besser. Bislang werden nur 45 Prozent des Elektroschrotts ordnungsgemäß entsorgt. Deutschland ist damit weit entfernt von der von der EU vorgeschriebenen Sammelquote von 65 Prozent.

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