Leserbriefe

Hölderlinhaus ohne Plan!

Karl Kohler, NT-Oberensingen. Auf welcher Rechtsgrundlage wird derzeit beim Hölderlinhaus abgerissen und damit Tatsachen geschaffen, die dem Neubau den Weg ebnen? Die Bau- und Abbruchgenehmigung wurde Ende Januar 2020 aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 3. Dezember 2019 erteilt. Eine Prüfung, ob dieser Beschluss rechtswidrig ist, wegen Befangenheit eines Gemeinderats, ist bis heute von Stadtverwaltung und Regierungspräsidium nicht erfolgt.

Bei der Ausschreibung vom 24. März 2020 wurden wesentliche Grundsätze der Vergabeverordnung nicht beachtet: die Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit sind bei diesem Projekt nicht gegeben. In Paragraf 2 Absatz 6 Verdingungsordnung Bau (VOB) steht: „Der Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertiggestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann.“ Es wurde ausgeschrieben ohne vollständige Vergabeunterlagen, ebenso sind nicht alle Gewerke öffentlich ausgeschrieben worden. Unterschiedliche Gewerke wurden für den Rohbau zusammengefasst und dafür ein Generalunternehmer gesucht. Somit war es verschiedenen Fachfirmen nicht möglich, am Wettbewerb teilzunehmen. Dadurch wurden keine Angebote für die Hauptgewerke abgegeben.

Eine freihändige Vergabe für diese Hauptgewerke wurde entgegen der VOB durchgeführt. Auch sind im Vergaberecht Schwellenwerte und Wertgrenzen einzuhalten, so ist bei der Schätzung des Auftragswerts vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung auszugehen. Eine Aufteilung der Gewerke und gesonderte Ausschreibungen, um unter den Auftragswert zu kommen, und um Schwellenwerte und Wertgrenzen im Vergaberecht zu unterlaufen, ist unzulässig. Die Mehrfachbeauftragung im Wettbewerbsverfahren wurde europaweit ausgeschrieben. Nun soll es sich bei der Vergabe der Bauleistungen für das Projekt Hölderlinhaus um eine „unterschwellige Vergabe“ handeln.

Hätte bei der Gesamtsumme für den Bau des Hölderlinhauses von über sieben Millionen Euro nicht ebenfalls eine europaweite Ausschreibung durchgeführt werden müssen? An der Baustelle ist kein „Roter Punkt“ angebracht, darf überhaupt gebaut werden?

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