NTZ+ Landkreis Esslingen
Mieterbund Esslingen-Göppingen informiert
Bilder in Mietobjekten dürfen laut dem Deutschen Mieterbund Esslingen-Göppingen nicht gegen den Willen der Bewohner gemacht werden.
Der Vermieter, Handwerker, ein Wohnungsverwalter oder Makler, sie alle dürfen die Wohnung nur besichtigen, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin.
Gemeint sind Fälle, in denen zum Beispiel das Haus oder die Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll, beziehungsweise wenn im Haus oder in der Wohnung modernisiert oder repariert werden muss. In diesen Fällen muss laut dem Mieterbund die Besichtigung rechtzeitig vorher angekündigt werden und der konkrete Termin mit Uhrzeit ist mit dem Mieter abzustimmen.
Aber auch, ...
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