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Mehr Lockerungen ab Montag im Kreis Esslingen
Unter anderem darf die Gastronomie länger öffnen
(pm) Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ermöglicht ab Montag, 7. Juni, weitere Lockerungen für den Landkreis Esslingen. Am morgigen Sonntag, 6. Juni, wird das Gesundheitsamt eine entsprechende für den Landkreis Esslingen gültige Allgemeinverfügung erlassen, welche ab dem darauffolgenden Tag greift. Bisher galten für den Landkreis Esslingen die Regelungen des Öffnungsschritts eins zusammen mit denen für eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50.
Neu hinzu kommen zeitgleich ab dem 7. Juni die Lockerungen der Öffnungsschritte zwei und drei ...
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