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Wohnung zu heiß

(pm) Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung – darauf weist der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen hin. Wenn die Wohnung in den Sommermonaten aber tatsächlich unerträglich heiß wird, könne dies ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen oder eine Mietminderung rechtfertigen.

Der Mieterbund verweist auf Urteile des Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und des Amtsgerichts Hamburg. Im einen Fall habe sich eine Berliner Dachgeschosswohnung im Sommer auf bis zu 46 Grad Celsius aufgeheizt. Normales Wohnen sei ...

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