Leserbriefe

Ein erster Erfolg des Volksbegehrens

Heinrich Brinker, Kirchheim. Zum Artikel „Pro Biene wirbt nicht mehr“ vom 17. Oktober. Das Volksbegehren Artenschutz in Baden-Württemberg erhitzt die Gemüter. Dies ist auch gut so. In einer Zeit globalen Artensterbens, in der in Deutschland die Masse der Insekten teilweise um über 75 Prozent abgenommen hat, ist das Volksbegehren ein Schritt in die richtige Richtung. Die Bundesregierung hat sich weder in Deutschland noch in Europa für eine ökologische Wende in der Landwirtschaft engagiert. Den Preis für die notwendige Umstellung dürfen nicht die kleinen und mittleren Betriebe zahlen. Sie müssen für ihren Beitrag zur Erhalt der Artenvielfalt auch aus Landesmitteln unterstützt werden. Ebenso müssen die EU-Agrarsubventionen vermehrt den kleineren Betrieben für ökologisch wertvolles Arbeiten zufließen.

Heute werden mit den Agrarsubventionen nicht Artenschutz, Biolandwirtschaft und kleine Höfe gefördert, sondern es wird in der EU eine Pauschale von circa 300 Euro je Hektar gezahlt. Egal ob der Hof 500 oder 15 Hektar umfasst, egal ob Biolandwirtschaft oder Agrarindustrie. Wenn jetzt die Landesregierung – motiviert durch das initiierte Volksbegehren Artenschutz – neue Vorschläge und Gesetzesinitiativen einbringt, dann ist das bereits ein erster Erfolg des Volksbegehrens.

Ich habe allerdings meine Zweifel, ob sich der Erfolg ohne den Druck durch ein Volksbegehren einstellen wird. Die Landesregierung kann auch bei einem erfolgreichen Volksbegehren immer noch einen geänderten Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen, aber sie wird dem Bürgervotum Rechnung tragen müssen. Mit dem erfolgreichen Volksbegehren werden für die Bürger mehr Optionen zur Auswahl stehen und vor allem werden die Bürgerinnen und Bürger endlich informiert, wie es um den Artenschutz und der Qualität unserer Böden bestellt ist. So funktioniert Demokratie.

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