Zusammenfassung

Dossier: Großer Forst

Wohl kaum ein Thema hat die Nürtinger in den zurückliegenden Jahrzehnten in so hohem Maße beschäftigt wie der Große Forst. Die Ausweisung des geplanten Gewerbegebietes hat die Emotionen bei Gegnern wie Befürwortern hoch gehen lassen.

Zur Chronologie: 1974 wurde die Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen gegründet. Ziel war ein gemeinsamer Flächennutzungsplan. 1986/88 erfolgte eine Standortuntersuchung für Gewerbegebiete. 1989 wurde der Große Forst in den Regionalplan aufgenommen. Im Jahr 2000 gründeten Nürtingen, Unterensingen, Wolfschlugen, Kohlberg, Beuren, Frickenhausen, Großbettlingen, Neuffen und Oberboihingen den Gewerbezweckverband Wirtschaftsraum Nürtingen. Im Visier: Der Doppelstandort Bachhalde/Großer Forst. 2008 erfolgte der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Großer Forst.

Um die Frage, welches Unternehmen bei der Stadt Interesse an der Ansiedlung angemeldet hat, wurde ein großes Geheimnis gemacht. Im Februar 2008 bestätigte der Metzinger Modekonzern Boss, ein Distributionszentrum auf dem Großen Forst bauen zu wollen. In Nürtingen regt sich Widerstand gegen die Ansiedlung. 2000 Gegner bilden eine Menschenkette und demonstrieren gegen die Ansiedlung. Die Mitglieder des Gewerbezweckverbandes verabschieden als Gegenreaktion eine Resolution pro Großer Forst.

Im April 2008 wird bei einer Bürgerversammlung das Vorhaben vorgestellt. Derweil sammeln die Gegner 3000 Unterschriften gegen die Ansiedlung. Mit einem Bürgerbegehren soll der Weg für einen Bürgerentscheid freigemacht werden. Der Antrag für einen Bürgerentscheid wird von der Mehrheit des Gemeinderats abgelehnt. Ende April 2008 erfolgt der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Großer Forst im Gemeinderat. Im August 2008 meldet die Bürgerinitiative Widerspruch gegen die Zurückweisung des Bürgerbegehrens an und reicht eine Petition ein. Die Wirtschaftskrise führt dazu, dass Boss im Herbst 2008 das geplante Distributionszentrum auf Eis legt.

Der Große Forst beschäftigt die Richter in Mannheim. Betroffene Landwirte strengen ein Normenkontrollverfahren an. Vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht wird im Juni 2010 die Klage eines Bürgers gegen die Stadt Nürtingen auf Zulassung des Bürgerbegehrens Großer Forst abgelehnt. Drei Monate später im September 2010 erklärt der achte Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg den Bebauungsplan Großer Forst wegen Verfahrensfehlern für unwirksam – eine schallende Ohrfeige für die Stadt.

Im Juni 2011 beschließt der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Nürtingen die Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens Großer Forst. Die Stadt hat aus den Fehlern gelernt. Die geplante Erschließung soll jetzt transparenter werden. Ein Moderator wird eingeschaltet, es gibt eine separate Hompage und bei Bürgergesprächen werden alle Fragen rund ums Thema beantwortet. Auch ein erneuter Suchlauf wurde gestartet, der allerdings erneut den Großen Forst als das geeignetste Gebiet erbrachte.

Im Juli 2012 werden beim zweiten Bürgergespräch drei städtebauliche Varianten sowie ein Klima- und Verkehrsgutachten vorgestellt. Es gibt nach wie vor Widerstand gegen die geplante Erschließung des Gewerbegebietes.

Die Zahl der Gegner ist weitaus geringer als noch vor vier Jahren.

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