NTZ+ Wirtschaft

Höherer Freibetrag

(red) Alleinerziehende bekommen rückwirkend zum 1. Januar 2015 einen höheren Freibetrag bei der Steuererklärung. Darauf weist der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Zizishausen, Jürgen Lindenschmid, hin. Dies steht so im neuen Gesetz zur Entlastung von Familien. Für Alleinerziehende wurde beschlossen, den Freibetrag um 600 Euro auf 1908 Euro anzuheben. Zusätzlich wird ein Freibetrag pro Kind von 240 Euro eingeführt. Bei zwei Kindern beträgt der Freibetrag nun 2388 Euro. Der Arbeitgeber werde diese nachträgliche Erhöhung mit der Dezemberabrechnung ...

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