(pm) Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin. Die Höhe der Abgabe sei abhängig von der Beschäftigungsquote. Die Meldepflicht endet am 31. März. Eine Fristverlängerung sei nicht möglich. Bei unvollständiger oder verspäteter Anzeige drohe ein Bußgeld. Die Arbeitsagentur beantwortet Fragen zum Anzeigeverfahren ...
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NTZ+ Nürtingen | 18.04.2024 - 05:00
Frühjahrsempfang der IHK Esslingen-Nürtingen: Wie die Bürokratie im Land weniger werden soll
Beim Empfang der Kammer in der Nürtinger Stadthalle K3N stellte Dieter Salomon die Arbeit des Normenkontrollrats Baden-Württemberg vor. Warum er findet, dass die Zeit für Bürokratieabbau jetzt günstig sei.