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Frist endet

(pm) Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin. Die Höhe der Abgabe sei abhängig von der Beschäftigungsquote. Die Meldepflicht endet am 31. März. Eine Fristverlängerung sei nicht möglich. Bei unvollständiger oder verspäteter Anzeige drohe ein Bußgeld. Die Arbeitsagentur beantwortet Fragen zum Anzeigeverfahren ...

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