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Erlass der Grundsteuer

(pm) Hauseigentümer können bei unverschuldetem Leerstand ihrer Mietimmobilie Geld zurückbekommen, darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin. Wer es trotz erheblicher Bemühungen nicht schaffe, seine Immobilie zu vermieten, könne mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Allerdings gilt es, sich zu sputen: Ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2016 müsse spätestens bis 31. März bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein.

Voraussetzung für den Grundsteuererlass sei eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerzahler nicht zu verantworten habe. ...

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