(pm) Der Bundesfinanzhof hat in einem neuen Urteil entschieden, dass Ehegatten, die gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer für ihre jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit nutzen, beide den Höchstbetrag von 1250 Euro für von ihnen selbst getragene Aufwendungen in Anspruch nehmen können. Darauf weist der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Zizishausen, Jürgen Lindenschmid, hin. Im entschiedenen Fall handelte es sich um ein Lehrerehepaar, die Miteigentümer des gemeinsam bewohnten Hauses sind.
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NTZ+ Landkreis Esslingen | 23.03.2024 - 05:00
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen wächst auch in schwieriger Zeit
Der Vorstand spricht bei der Vorstellung der Bilanz von einem guten Geschäftsjahr. Weitere Themen waren die zunehmende Kooperation mit der Volksbank bei Automaten-Standorten, eine höhere Frauenquote in Führungspositionen und was die Bank gegen die Sprengung von Geldautomaten unternimmt.