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Arbeitszimmer

(pm) Der Bundesfinanzhof hat in einem neuen Urteil entschieden, dass Ehegatten, die gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer für ihre jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit nutzen, beide den Höchstbetrag von 1250 Euro für von ihnen selbst getragene Aufwendungen in Anspruch nehmen können. Darauf weist der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund in Zizishausen, Jürgen Lindenschmid, hin. Im entschiedenen Fall handelte es sich um ein Lehrerehepaar, die Miteigentümer des gemeinsam bewohnten Hauses sind.

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