NTZ+ Wirtschaft

Arbeitslos und Urlaub

(pm) Jetzt in der Urlaubszeit steht so mancher Arbeitslose vor der Frage, ob er verreisen kann. Denn Personen, die Geld von der Arbeitsagentur bekommen, müssen für die Behörde erreichbar sein. „Arbeit und Qualifizierung gehen Urlaub vor“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Arbeitsagentur: „Man sollte die geplante Abwesenheit deshalb etwa eine Woche vorher mit der Arbeitsagentur absprechen.“ Stimme diese zu, werde das Arbeitslosengeld pro Kalenderjahr für bis zu drei Wochen Abwesenheit weiter bezahlt. Wer allerdings ohne Zustimmung weg fahre, müsse das Arbeitslosengeld für diese Zeit ...

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