NTZ+ Wendlingen

„Wir wollen kein Klageverfahren anstrengen“

Planfeststellungsbeschluss zur Schnellbahntrasse Abschnitt 2.1 a/b Wendlingen–Kirchheim wird von Gemeinderat akzeptiert

Seit Ende der Auslegungsfrist am 1. Juni ist der Planfeststellungsbeschluss für die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm, Abschnitt 2.1 a/b Wendlingen–Kirchheim, rechtswirksam. Klagen wären lediglich noch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. Diesen Weg will die Stadt Wendlingen jedoch nicht beschreiten.

WENDLINGEN. Am Dienstag akzeptierte der Gemeinderat einstimmig den Planfeststellungsbeschluss für die Strecke. Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftragt, noch ausstehende Punkte mit der DB Projekt GmbH gesondert zu regeln.

Die Verwaltung wolle kein Klageverfahren anstrengen, erklärte ...

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