NTZ+ Wendlingen
Vergewaltigung war nicht nachweisbar
Wernauer Geiselnehmer-Prozess: Gericht verhängt Bewährungsstrafe für Angeklagten
Der 43-Jährige, der am Stuttgarter Landgericht angeklagt war und in Wernau seine Ex-Freundin niedergeschlagen, entführt und dann in einem Waldstück bei Markgröningen vergewaltigt haben soll, ist nur noch wegen Geiselnahme und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Vergewaltigungsvorwurf war nicht nachweisbar.
WERNAU/STUTTGART. Die Vorwürfe gegen den Handwerker aus Cannstatt wogen am ersten Prozesstag noch sehr schwer. Und der Mann hätte nach ersten Einschätzungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft mit einer Freiheitsstrafe bis im ...
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