Bauvorhaben „Beseitigung des Bahnübergangs Schützenstraße“ in Wendlingen soll verändert werden – Fördersatz birgt Unstimmigkeit
Über 520 000 Euro Mehrkosten müsste die Stadt Wendlingen aufbringen, wenn es nach dem aktuellen Förder- satz von 75 Prozent des Landes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ginge. Die Stadt hat aber einen rechtsgültigen Bescheid aus dem Jahre 1986, nach dem ihr 85 Prozent der Zuschüsse zustehen. Was die Zuschüsse angeht, steht die Stadt noch in Verhandlung mit dem Land.
Unser Bild zeigt einen Teil des betreffenden Geländes über der Bahnstrecke Plochingen–Tübingen entlang der Nürtinger Straße am Eingang von Wendlingen-Unterboihingen. Hier wird der neue Straßenknoten geführt mit Unterführung der Bahnlinie im Rahmen der Beseitigung des Bahnübergangs Schützenstraße. gki
WENDLINGEN. Nach einem Bescheid des Landes aus dem Jahre 1986 stehen der Stadt 85 Prozent der Zuschüsse aus der GVFG-Maßnahme (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) zu. Hierzu gibt es einen rechtsgültigen Beschluss, der bis heute Gültigkeit habe, so Bürgermeister Weigel in der letzten Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause. Allerdings gibt es hierzu Unstimmigkeiten zwischen dem Land und der Stadt.