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Nach dem Einsatz kommt die Rechnung

Neue Gebührenordnung für das Ausrücken der Feuerwehr

SCHLAITDORF (zog). Rückt die Feuerwehr aus, geht es nicht selten darum, Leib und Leben, Hab und Gut zu retten. Doch wer zahlt eigentlich, wenn die Helfer mit schwerem Gerät anrücken? Geregelt ist das sowohl über das Feuerwehrgesetz als auch die Gemeindeordnung. Kostenfrei sind die Leistungen der Feuerwehr zur Gefahrenabwehr. Dazu zählen Schadenfeuer, öffentliche Notstände ebenso wie technische Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen wie auch Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen.

Anders sieht es aus, wenn die Wehr zu einem Unfall mit einem versicherten Fahrzeug gerufen wird, erklärte Rüdiger ...

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