NTZ+ Nürtingen
Hunde bei 32 Grad Hitze im Auto gelassen
Nürtinger Richterin verhängte Bewährungsstrafe für einen Mann und eine Frau wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz
Weil sie zwei Hunde bei brütender Hitze im Auto gelassen haben, mussten sich ein Mann und eine Frau kürzlich vor dem Nürtinger Amtsgericht verantworten. Die Hunde erlitten in dem heißen Pkw einen Kreislaufkollaps, einer musste eingeschläfert werden. Das Urteil für die Beklagten: drei Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung.
NÜRTINGEN. Den beiden Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Vergehen gegen Paragraf 17 Tierschutzgesetz vor. Der besagt unter anderem, dass mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer einem Wirbeltier länger anhaltende ...
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