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Gericht stoppt Bau von Unterkünften

Neuhausen sucht nun nach Alternativen für die Unterbringung von Flüchtlingen

Der Standort für die Anschlussunterbringung in der Albstraße ist heftig umstritten.   Foto: Bulgrin

Vorerst darf der Landkreis Esslingen keine Unterkünfte für Flüchtlinge in der Albstraße in Neuhausen bauen. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart gab den Antragstellern recht, dass die nachträglich vom Landratsamt ausgestellte Baugenehmigung vorerst keine Gültigkeit hat.

NEUHAUSEN. Die Gemeinde hatte mit dem Bau begonnen, obwohl die Erlaubnis noch nicht vorlag. Dagegen hatten sich Unternehmer aus dem benachbarten Gewerbegebiet gewehrt.

Drei Gebäude mit fünfzehn Wohngruppen, in denen jeweils zwölf Bewohner leben sollen, hat die Gemeinde geplant, um dort Flüchtlinge unterzubringen. In unmittelbarer ...

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