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Auch im Paradies hat die Freiheit Grenzen

Auf Streuobstwiesen gelten Regeln, das gilt nicht nur für die Pflege – Sogar das Zelten muss von der Behörde genehmigt werden

Sogar für ein kleines Zelt ist eine Genehmigung erforderlich. pm
Wer eine Streuobstwiese besitzt, kann nicht tun und lassen, was er will. Es gibt einiges zu beachten. Archiv- Foto: Jean-Luc Jacques

Sommerzeit ist Festzeit. Wenn die Sonne scheint und keine Wolke zu sehen ist, zieht es viele auf die Streuobstwiesen. Und das aus gutem Grund. Jede Menge Platz, tolle Freiluft-Atmosphäre und wenig Nachbarn: Kaum ein Ort ist besser für eine Party geeignet als das Stückle. Das gilt auch rings um die Teck. Doch die Freiheit auf den Streuobstwiesen ist nicht grenzenlos.

Wer im Grünen riesige Feten feiert und das Radio bis zum Anschlag aufdreht, braucht sich laut Jens Häußler von der Obst- und Gartenbauberatung des Landratsamtes Esslingen nicht zu wundern, wenn es Ärger mit den Behörden gibt. Der ...

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