NÜRTINGEN (nt). Zu unserer Berichterstattung vom 22. April zum Thema Fußgängerzone hat uns die Stadtverwaltung Nürtingen einen Korrekturwunsch zukommen lassen. Er hat folgenden Wortlaut: „In diesem Artikel hieß es: ,Anfang Februar beschloss der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, einen Ideenwettbewerb auszuloben.‘ Das ist falsch und führte bei fachkundigen Lesern zu Irritationen. Vielmehr lautet der Beschluss, dass die Verwaltung eine Mehrfachbeauftragung vorbereiten soll. Das ist ein großer Unterschied.
Während sich bei einem Ideenwettbewerb jedes befähigte Ingenieur- oder Architekturbüro ...
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