Leserbriefe

Vollsperrung nach Wolfschlugen

Joachim Braun, Frickenhausen. Zum Leserbrief „Ein Hilferuf der Kelterberg-Anwohner“ vom 17. Juli. Nach fast zwei Monaten kann man nun eine recht negative Bilanz bezüglich der Vollsperrung ziehen. Dass die Nürtinger Stadtverwaltung unfähig ist, eine Straßenmodernisierung ordentlich und mit Verstand zu planen, hat sie ja schon mehrfach unter Beweis gestellt. Allerdings bin ich anderer Meinung als Rosemarie Körner. Diese Straße wurde von Steuergeldern der Öffentlichkeit gebaut und wird auch von den selbigen unterhalten. Es ist auch keine Privatstraße. Es wäre richtig gewesen, zumindest die Anwohner von Oberensingen und Hardt über den Kelterberg fahren zu lassen.

Etwas anders verhält es sich mit der Oberensinger Höhe und dem Oberensinger Hang. Hier ist zu fast 100 Prozent alles Privatbesitz. Es gibt auch ausgeschilderte Privatwege. Sämtliche Zufahrten zu diesem Gelände sind mit Verbotsschildern der Straßenverkehrsordnung beschildert und nur für Landwirtschaft und Anlieger frei. Über die Oberensinger Höhe wurde vor ein paar Jahren der Hölderlin-Wanderweg ausgewiesen. Dieser wurde auch gerne von Besuchern aus nah und fern beschritten. Und jetzt ist es ein Trimm-dich-Pfad, auf dem sich die Fußgänger in Sicherheit bringen müssen vor Pkws und Motorrädern. Die Stadt Nürtingen gefährdet grob fahrlässig die Gesundheit von Mensch und Tier. An einen gemütlichen Spaziergang ist dort nicht mehr zu denken.

Die Anzahl der Pkws, die tagtäglich über die Feldwege rauschen, ist mittlerweile im vierstelligen Bereich. Rücksichtslos wird über Privatgrundstücke und bei den Ausweichmanövern auch über Privatwege gefahren. Die Stadtverwaltung mahnt in der Zeitung, sie würde Kontrollen durchführen. Würde sie das tun und auch die angedrohten 75 Euro Bußgeld abkassieren, dann würden weniger Autos dort fahren. Doch mittlerweile ist dieser Weg schon weit über den Kreis Esslingen hinaus bekannt. Das Ordnungsamt versteckt sich hinter Ausreden. Man spricht Entschuldigungen für den Ärger aus, den man als Besitzer hat, wenn einem der Privatbesitz beschädigt wird.

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