Leserbriefe

Sonnenfinsternis und Mindeshaltbarkeit

Reinmar Wipper, Nürtingen. Im vormaligen Gymnasium Nürtingen wurden um 1960 herum die Klassenausflüge gestrichen. Sie waren zu riskant. Irgendwo im Ländle ist nämlich eine Lehrerin hart diszipliniert worden, weil eines ihrer Schulkinder im Wald von einem Ast im Auge verletzt worden war. Die Lehrerin hatte es versäumt, die Klasse vor dem Gang ins Grüne auf Baumwurzeln als Stolperfallen und auf die Peitschenhiebe zurückschnellender Äste hinzuweisen, die ins Auge gehen könnten. Landesweit ein Aufschrei. Passiert ist nichts. Heute würde man dazu twittern, facebooken und talkshowen. Ebenfalls ohne Folgen. Die Schulen lernten damals, dass es besser ist, sich durch überzogene Absicherungen vor cleveren Rechtsanwälten zu schützen.

Das hat sich bis heute in allen Feldern des Bildungsbetriebs zu einem Aufwand gebläht, dem ich gottlob entkommen bin. Jahre später wurden dann die Klassenausflüge wieder gemacht, weil man besagte Warnung vor der Natur im Tagebuch als „mitgeteilt“ notiert hat. Die Lehrerschaft war in Sicherheit. Letzte Woche hat man Schul- und Kindergartenkinder eingesperrt, damit sie ihre Augen beim ungeschützten Blick zur Sonne nicht kaputt machen. Das wirft helles Licht in das finstere Oberstübchen derer, die so was nahelegen oder anordnen. Es sollen sogar Eltern am Schulhof gestanden haben, um zu kontrollieren, ob ihre Kinder beziehungsweise deren Augen nicht fahrlässig dem Sonnengott geopfert werden. Dabei trat doch der Mond als Augenschützer auf! Bis zu sechzig Prozent des gnadenlosen Zentralsterns soll er abgedeckt haben!

Wer nun, so muss man fragen, wer warnt eigentlich vor dem Blick in die Sonne, wenn der Mond nicht vor ihr steht? Das ist nämlich das ganze Jahr über der Fall. Ach was, die ganzen nächsten 18 Jahre. Es ist wie mit dem Mindeshaltbarkeitsdatum (MHD) auf dem Joghurtbecher. Ist es vorüber, befürchten die glaubensstarken Lemminge unter uns, gar bald in Krämpfen dem Tode entgegenzuzittern, falls sie mal naschen. Da scheint auch das mittlere Haltbarkeitsdatum ihres Denkorgans abgelaufen zu sein.

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