Leserbriefe

Rente mit 63 nicht nur für zwei Jahrgänge

Rainer Grünenwald, Nürtingen. Zum Artikel „Rente mit 63 gibt es nur für Neurentner“ vom 12. Juli. In dem Artikel wird nicht korrekt informiert. Dort steht unter anderem, dass für die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren nur die Jahrgänge 1951 und 1952 in Betracht kommen (bei 45 Versicherungsjahren). Das ist falsch. Wer beispielsweise heute 64 Jahre alt ist (also Jahrgang 1950) und die Voraussetzungen erfüllt, kann von 1. Juli 2014 ebenfalls ohne Abschläge in Rente gehen. Diese Information wäre sicher für manchen Betroffenen hilfreich.

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