Leserbriefe

Keine Spur von Rücksichtnahme

Hermann Hiller, Nürtingen. Zum Leserbrief „Ein Hilferuf der Kelterberg-Anwohner“ vom 17. Juli. Der Hilferuf veranlasst mich, mal aufzuzeigen, welche Probleme die Grundstücksbesitzer durch die Sperrung der Stuttgarter Straße haben. Gleich nach Bekanntgabe der geplanten Sperrung war ich beim Ordnungsamt und bat um einen Chip für meine außergewöhnlich gehbehinderte Frau (80 Prozent schwerbehindert.) Kurz vor Sperrungsbeginn erhielt ich die Ablehnung und wurde darauf verwiesen, über die Oberensinger Höhe zu meinem Grundstück zu fahren. Ich akzeptierte den Bescheid, da ich ja nun über den Weg „Gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art – frei für landwirtschaftlichen Verkehr“ fahren durfte.

Es steht dort nirgends Fußgängerzone, Hundeweg oder Freizeit-Sportplatz. Viele Fußgänger oder Hundehalter, die ihre Tiere frei laufen lassen, glauben, der Weg sei für sie da. Am Dienstag 15. Juli, fuhr ich auf dem empfohlenen Weg zu meinem Grundstück. Mitten auf dem Weg lief ein Herr mit frei laufendem Hund. Vorbeifahren war nicht möglich. Ich fuhr langsam auf den Herrn zu und hupte kurz. Ich stieg aus, sprach ihn an und bemerkte, dass ich eine Erlaubnis hätte. Er entgegnete, „das sagen alle“ und beschimpfte mich mit „Alter Sack“. Dann leinte er seinen Hund an und ging gemächlich weiter. Plötzlich sprang er rücklings auf meine Motorhaube und blieb sitzen. Ich rollte circa einen Meter vorwärts, hielt kurz an und fuhr dann langsam rückwärts. Nun hüpfte er von der Motorhaube und ging zur Seite. Meine Genehmigung zeigte ich im Vorbeifahren. Auf meinem Grundstück schaute ich die Motorhaube an und stellte fest, dass sie eine gewaltige Delle aufwies. Nach polizeilicher Schätzung ein Schaden in Höhe von mindestens 300 Euro.

Auf der Rückfahrt fuhr ein Mann auf einem Skateboard in Schlangenlinien auf dem Weg Richtung Schafstall. Er sah mich, wich aber nicht aus. Am Schafstall blieb er stehen. Ich stieg aus, um ihm zu erklären, warum ich hier fahre. Seine Antwort: „Das ist mir egal. Ich bin Tourist und lebe meine Freizeit hier aus.“ Der Weg sei für Fußgänger und Spaziergänger. In der Zwischenzeit hatten sich in der Gegenrichtung fünf Fahrzeuge angestaut. Gegenverkehr geht nicht, ohne dass ein Fahrzeug über die angrenzenden Grundstücke fährt. Der Schleichverkehr führt nicht nur über die Oberensinger Höhe, sondern über alle Feldwege sowie Privatgrundstücke in Richtung Osten. Dies alles weiß die Stadtverwaltung, aber nichts tut sich.

Wer bezahlt mir den Schaden am Fahrzeug und an meinem Grundstück? Nach zuverlässiger Aussage einer Dienststelle ist für Kontrollen nicht die Polizei, sondern ausschließlich die Stadtverwaltung zuständig. Wann wird über eine sinnvolle Regelung sprich ausreichende Beschilderung und Kontrolle nachgedacht? Wann werden Hundebesitzer und Freizeitsportler aufgeklärt?

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