Leserbriefe

Illegale Einwanderer und unsere Politiker

Günter Kaßberger, Unterensingen. Wo leben wir eigentlich? Das fragen sich immer mehr Bürger unseres Landes. Aktuell warnt die Bundespolizei, dass sich Autofahrer der Schleuserei schuldig machen, die illegale Einwanderer nach Deutschland bringen. Ihnen wird empfohlen, sich deren Papiere zeigen zu lassen und bei Zweifeln die Mitnahme verweigern. Mal abgesehen davon, wie ein normaler Mensch die Gültigkeit von ausländischen Personalpapieren beurteilen soll, wirft das ganz andere Fragen auf: Warum macht dieser sich strafbar, wenn doch unsere Regierung seit Jahren (nicht erst seit 2015) illegal Millionen Menschen auf dem Landweg in unser Land hereinlässt, sie in (grundgesetzlich gar nicht erlaubte) Asylverfahren hereinnimmt, sogar Ausreisepflichtige duldet, alle großzügig versorgt und per Integrationsmaßnahmen letzten Endes auf Dauer in unserem Land ansiedelt, Familienzuzug inklusive?

Kleiner Exkurs: Wenn ein Fahrer so einen Menschen abweist und die Bundes-Empörungsbeauftragten dies erfahren, dass er ihm damit das (nicht existierende) „Menschenrecht auf Einwanderung in ein Land seiner Wahl“ verweigert, hat er Beschimpfungen als Rassist, Fremdenhasser oder noch Schlimmeres durch einen großen Teil der Politiker, Medien, Kirchen, Kunstschaffenden und so weiter zu gewärtigen. Bestimmt ist er männlich, Rentner, wählt populistisch, denkt nazistisch. Er hat also die Wahl zwischen Pest und Cholera. Vielleicht entsinnt er sich dessen, was Innenminister de Maizière am 17. Dezember 2017 auf Anfrage der AfD nach der Rechtsgrundlage für die Grenzöffnung im September 2015 antwortete: Europäisches Recht habe deutsches Recht (also Artikel 16a Absatz 2 und alle entsprechenden Gesetze) überlagert und deshalb seien wir verpflichtet gewesen, die Völkerwanderung in unser Land hereinzulassen. Wenn dem allerdings so wäre, dann dürfte man ja gar nicht (was die Regierung jedoch tut) von illegaler Einwanderung reden, auch keine Zuzugsbegrenzung in einem Koalitionsvertrag festlegen. Und der Fahrer dürfte nicht der Schleuserei bezichtigt werden. Falls doch, hat sich dann nicht unsere Regierung, voran die Kanzlerin, assistiert von zwei Bundespräsidenten, geschützt vom Bundesverfassungsgericht, der millionenfachen illegalen Schleuserei schuldig gemacht? Müsste dann – angesichts dieser Dimensionen – nicht nur von Verletzung, sondern von eklatantem Bruch des Rechts, gar massiver Beschädigung des Rechtsstaats die Rede sein?

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