Leserbriefe

Hotelneubau auf Erbbaupachtbasis

Rolf Weber, NT-Neckarhausen. Zum Artikel „Wir haben die Planungshoheit“ vom 17. November. Anstatt über einen offenen Gestaltungswettbewerb die beste Lösung für das Neckargrundstück auszuloben, hat sich die Stadt einseitig und ohne (Zeit-)Not auf ein Hotel und den Investor Neveling festgelegt. Der Versuch, den Bürgern die zu schluckende Kröte durch einen „Biergarten“ oder Ähnliches schmackhaft zu machen beziehungsweise von den relevanten Sachverhalten abzulenken, kann als gescheitert angesehen werden.

In nichtöffentlicher Sitzung vom 26. Juli 2016 setzte der Gemeinderat den „Preis“ der für den Hotelbau benötigten Flächen von „circa 2.450 Quadratmeter auf mindestens 310 Euro/m² einschließlich Erschließungs- und Abwasserbeitrag fest“.

Der von der Nürtinger Zeitung erneut zitierte Vorschlag, das Neckargrundstück – wenn überhaupt dann nur – auf Erbbaupachtbasis zur Verfügung zu stellen, sollte ernsthaft verfolgt werden; wenn nicht bereits Fakten – Verkauf der Immobilie – geschaffen worden sind.

Es dürfte OB Heirich aufgrund seiner bisher eher abschätzigen Bewertung des Neckargrundstücks nicht schwerfallen den Investor zu überzeugen, die Immobilie nur auf Erbbaupacht übernehmen zu dürfen. Dies wäre dann nicht nur die apostrophierte „Planungshoheit“, sondern praktizierte „Gestaltungshoheit“.

Beispielhaft sei die Vorgehensweise der Stadt Reutlingen erwähnt, die nicht nur klare Vorstellungen/Vorgaben (unter anderem auf Basis einer von ihr in Auftrag gegebenen Bedarfsanalyse für ein Hotel neben der Stadthalle) entwickelte, sondern auch den Kreis der Interessenten offen hielt. Gemäß Reutlinger General-Anzeiger vom 3. Mai 2016 sind die (Mit-)Interessenten Hans-Joachim Neveling und Fritz Engelhardt unter anderem deswegen ausgestiegen, weil die Stadt das Grundstück nur auf Erbbaupachtbasis hergeben wollte.

Noch ein allgemeiner Hinweis: Initiator, Bauherr, Grundstückseigentümer, Pächter und Hotelbetreiber müssen nicht zwangsläufig dieselbe Person/Firma sein. Gemäß der der Stadt vorgelegten Unterlagen tritt als Bauherr die „Fortuna Nürtingen GmbH & Co. KG“, Reutlingen, auf. Im Handelsregister ist der Bauherr bislang nicht ersichtlich.

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