Leserbriefe

Gesetzlich verbrieftes Recht

Dorothea Röcker, Nürtingen. Zum Artikel „Der Ort für das Minister-Interview wurde zufällig gewählt“, vom 27. Januar. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ – Mit diesem Satz beginnt Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes und er ist die Übersetzung des Wortes „Demokratie“. Es handelt sich um eine repräsentative Demokratie, das heißt, sie findet nur alle vier, fünf oder acht Jahre statt und endet mit dem Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne.

Danach müssen die Wähler tatenlos zusehen auch wenn der Zug in die falsche Richtung fährt. Zum Glück hat die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Kommunalpolitik eine Notbremse eingebaut in Form von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, die unter strengen Auflagen möglich sind. Im Falle der Bürgerinitiative „Nürtingen am Neckar“ hat Dieter Braunmüller jetzt diese Notbremse gezogen, um zu verhindern, dass das wertvolle Grundstück am Neckar bis zur nächsten Gemeinderatswahl unwiederbringlich verkauft und vielleicht schon zubetoniert sein wird. Ihm deshalb ein „außergewöhnlich eigenartiges Demokratieverständnis“ zu attestieren, halte ich für total absurd und fast schon beleidigend. Ich möchte ihm und Fritz Eisele auf diesem Wege dafür danken, dass sie ihren Mitbürgern die Gelegenheit geben, in diesem Fall ihre gesetzlich verbrieften Rechte auszuüben.

Auf kommunaler Ebene muss also niemand in den Chor der Politikverdrossenen einstimmen: „Wir haben sowieso nichts zu sagen, die machen ja doch nur, was sie wollen“. Ich möchte alle Mitbürger ermutigen: Bleiben sie am Ball, informieren sie sich, sprechen sie mit ihren Kommunalpolitikern und sagen sie ihnen, was sie wollen.

Demokratisch gewählte Gemeinderäte, die die Interessen ihrer Wähler vertreten, müssen auch einen Bürgerentscheid nicht fürchten.

In diesem Sinne: Es lebe die Demokratie!

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