Leserbriefe

Die Rechte und die Pflichten

Gerda Munz, Frickenhausen. Zum Artikel „Vorladung zur Abschiebung war nicht korrekt“ vom 15. Februar. Im Nachhinein hat Herr Landrat Heinz Eininger das Vorgehen der Behörden bei der Abschiebung eines Flüchtlings aus Gambia doch noch kritisiert. Allerdings musste ich mir dann beim Weiterlesen des Artikels erstaunt „die Augen reiben“, wird doch hier den Ehrenamtlichen tatsächlich unterstellt, dass nicht alle die rechtsstaatliche Ordnung anerkennen. Nun, wenigstens sind wir in guter Gesellschaft, denn genau diesen Vorwurf hat man auch Jesus Christus gemacht. Und zwar nur deshalb, weil er am Sabbat Kranke geheilt und sich mit Zöllnern, Huren und Sündern abgegeben hat.

Gesetze sind gut. Sie regeln das menschliche Miteinander. Wenn aber das Einhalten der Gesetze über die Menschenrechte gestellt wird, dann gehört es zur Christenpflicht, sich für diejenigen einzusetzen, die sonst „unter die Räder geraten“. Vertrauen in behördliches Handeln bleibt nur dann gewährt, wenn die Bürger menschenwürdig behandelt werden. In einer Demokratie hat jeder Bürger Pflichten und Rechte. Zu den Pflichten gehört die Einhaltung der Gesetze. Zu den Rechten gehört, dass Missstände benannt und Verbesserungen angemahnt werden dürfen.

Zur Startseite