Leserbriefe

Das Pflanzengift steht unter Krebsverdacht

Hartmut Schewe, Aichtal-Neuenhaus. Zum Leserbrief „EU droht Milliardenklage wegen Pflanzenschutzmittels“ vom 11. November. Monsanto bedroht also die EU mit einer Schadensersatzklage in Höhe von bis zu 15 Milliarden Euro, sollte die Zulassung von Glyphosat nicht verlängert werden. Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Chuzpe ein US-Konzern versucht, eine Völkergemeinschaft unter Druck zu setzen. Das erinnert stark an das Vorgehen des US-Militärs in den verschiedensten Weltregionen.

Zur Erinnerung: Dieses Pflanzengift steht unter Krebsverdacht, daher auch die Probleme mit der Verlängerung der Zulassung. Da gibt es noch ganz andere Gefahren, nämlich die Erpressbarkeit anderer Staaten, auch europäischer, durch US-Firmen mittels TTIP und CETA. TTIP liegt derzeit auf Eis. Aber die Verhandlungen über CETA laufen noch und das ist nur der kanadische Zwilling. Wird das nix mit TTIP, müssen US-Firmen nur eine Filiale in Kanada gründen.

Der Grundgedanke ist angeblich die Freiheit des Handels. Was sich zuerst gut anhört, ist zumeist gut für US-Firmen. Denn die europäischen Gesetze zum Verbraucherschutz sind wesentlich schärfer als die US-amerikanischen. Damit würden diese Gesetze Handelshemmnisse bilden und deshalb könnten US-Firmen jedes einzelne Gesetz der EU oder jeden Staates vor die sehr fragwürdigen Schiedsgerichte zerren: Alle Verhandlungen sind geheim. Unternehmen können Staaten verklagen, aber nicht umgekehrt. TTIP und CETA können nicht gekündigt werden. Entscheidungen sind unanfechtbar. Schiedsgerichte bestehen aus drei Mitgliedern. Eines wird von der klagenden Firma benannt, das zweite von der beklagten Regierung, das letzte soll neutral sein. Deshalb sind beide Abgesandte Partei und die Entscheidung liegt bei einem einzigen „Richter“. Das hat mit Rechtsprechung nichts zu tun.

Folgen: Europäische Parlamente und die anderer Länder könnten Gesetze mit der Schere im Kopf machen – oder eben gar keine. Es könnte ja ein US-Konzern dagegen klagen. Unsere Umwelt- und Datenschutz-Standards ließen sich nicht mehr halten, wenn sie aus US-Firmensicht Handelshemmnisse darstellen. TTIP und CETA wären für US- und kanadische Konzerne geradezu eine Aufforderung, in deutsche und europäische Staatskassen zu greifen.

US-Anwälte stehen schon bereit. Während in der EU alle Substanzen, die im Verdacht stehen Krankheiten zu verursachen, im Regelfall schnell verboten werden, muss in USA und Kanada die Gefährlichkeit der betreffenden Substanzen erst nachgewiesen werden. Fatalerweise bedeutet das schwere Erkrankungen oder Todesfälle vieler Menschen, bevor gehandelt wird. Contergan lässt grüßen.

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