Leserbriefe

Chance für Kirche auf Bewährung

Maike Pfuderer, Stuttgart. Zum Artikel „Nein zu Homo-Ehe-Segnung – Bischof July ist enttäuscht“ vom 30. November. Die Beschlüsse der Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg musste ich zunächst sacken lassen. Zunächst dachte ich an den sofortigen Austritt aus der Kirche, habe dann aber beschlossen, dass das Wegrennen unsere Kirche denen überlässt, die durch Missdeutung der Bibel weiterhin diskriminieren wollen.

Und so entschied ich mich für Kirche auf Bewährung! Ich gebe der Landeskirche die Chance auf Bewährung bis zum Jahr 2020, wenn sich die am ersten Advent 2019 zu wählende Landessynode gefunden hat und arbeitsfähig ist. Vielleicht ist es ja dann ganz einfach und braucht nur den formellen Beschluss, dass die Trauordnung für alle gemäß Paragraf 1353 Bundesgesetzbuch (BGB) geschlossenen Ehen gilt. Es braucht keine Verrenkungen, der Paragraf 1 unserer Trauordnung regelt das.

Am vergangenen Dienstag war so viel von biblischer Rechtfertigung die Rede. Gut, warum nicht? 1. Mose 18 Vers 23 fiele mir ein: Und Abraham trat näher und sprach: Willst du auch den Gerechten mit dem Gottlosen wegraffen?

Vielleicht lässt sich unter dem Motto Kirche auf Bewährung ja auch eine Gruppe bilden, die bis zur nächsten Kirchenwahl die liberalen Christen aktiviert? Eine offene Kirche gibt es nicht auf dem Sofa, dafür müssen wir arbeiten und dann auch unser Wahlrecht ausüben!

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