Leserbriefe

Bürgerbegehren der Kirchengemeinde?

Klaus-Dieter Tempel, NT-Neckarhausen. Zum Artikel „Umstrittenes Bürgerbegehren“ vom 14. Mai. Ausführlich wurde darüber berichtet, dass die Stadt Wendlingen, das vom „Freundeskreis der Johanneskirche“ angestrebte Bürgerbegehren über Erhalt oder Abriss der Kirche kritisch betrachtet. Es war die Tendenz zu erkennen, dass die Stadt sich da lieber heraushalten möchte, mit dem Argument, darüber bestimme die Kirchengemeinde allein.

Das ist für mich nicht überzeugend. Ob ein Bau errichtet oder abgerissen wird, bedarf immer auch der Genehmigung durch die kommunalen Behörden. Selbst das Geschehen innerhalb der Gebäude ist nicht Sache der Eigentümer allein. Jede Nutzungsänderung muss genehmigt werden. Wollte die Kirchengemeinde in der Johanneskirche zum Beispiel eine Gaststätte, einen Lebensmittelmarkt, eine Turnhalle oder gar ein Schwimmbad einrichten, wie es einst in der Petersburger lutherischen Kirche geschah, müsste das auch erst durch die Behörden erlaubt werden.

Bei der Johanneskirche handelt es sich nicht nur um ein das Stadtbild prägendes Gebäude, sondern innen auch um einen Raum, der durch eine Vielzahl von Veranstaltungsmöglichkeiten schon für die ökumenische Zusammenarbeit der großen Kirchengemeinden und auch durch Vorträge und Konzerte für Menschen aller Konfessionen oder gar keiner Konfession, dankbar angenommen wurde. Momentan sieht es so aus, als wollten die Wendlinger Pfarrer jetzt schon zeigen, wie unnütz ihnen diese Kirche vorkommt. Am Sonntag fand in der Johanneskirche kein Gottesdienst statt, obwohl drei Pfarrer und eine Pfarrerin da sind. Nur die Pfarrerin versieht den Dienst. Mir fällt es auf, dass in der Johanneskirche relativ oft kein Gottesdienst stattfindet. Sogar die Konfirmation wurde in die Eusebiuskirche verlegt.

Es wurde schon von den Abrissbefürworten gesagt, mit dem Beschluss des Kirchengemeinderats sei rein rechtlich alles in Ordnung. Das mag stimmen, aber rein menschlich ist gar nichts in Ordnung, denn weder wurden die Mitglieder der Kirchengemeinde in die Entscheidung über die Fusion der evangelischen Kirchengemeinden von Wendlingen und Unterboihingen, noch über den Verkauf der beiden Gemeindehäuser, noch in den Beschluss über den Abriss mitberatend hineingenommen. Deshalb wäre es dringend erforderlich, dass bei einer Ablehnung des Bürgerbegehrens durch die Stadt, wenigstens die Kirchengemeinde bereit wäre, unter ihren Mitgliedern eine Befragung durchzuführen. Genügend Unterschriften für den Erhalt sind seit Jahresende 2013 bereits vorhanden.

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